Im Namen des Erhabenen  
Muslim-Speise
 

 

Hipp

Hallo Frau **** (März 2010)

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir können bei keinem Fruchtsaft/Fruchtsaftkonzentrat die Klärung mit Gelatine ausschließen.

Wie beschrieben können wir einzig den HiPP Bio-Saft Reine Karotte benennen und bei diesem ausschließen, dass er mit Gelatine geklärt wurde.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
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HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG

 

Sehr geehrte Frau ***, (Oktober 2008)

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie Sie aus den Zutatenlisten unserer Produkte ersehen können, wird Gelatine grundsätzlich nicht als Zutat in HiPP Produkten eingesetzt.

Lediglich bei Fruchtsäften können wir den Einsatz von Gelatine als zulässiges Klärungsmittel nicht ausschließen. Sofern Gelatine zur Klärung eingesetzt wird, erfolgt jedoch vor dem Abfüllen eine vollständige Entfernung, so dass sie im Fruchtsaft selber nicht mehr enthalten ist. Bei unseren Säften können wir einzig den HiPP Karottensaft benennen und bei diesem ausschließen, dass er mit Gelatine geklärt wurde.

Bei weiteren Fragen sind wir gerne wieder für Sie da.

Viele Grüße

Silja Langguth

 

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