Im Namen des Erhabenen  
Muslim-Speise
 

 

Gelatine in Apfesaft

Ffm, 08.08.02

Apfelsaft/Gelatine

Sehr geehrte......,

vielen dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie zunächst, dass Sie ein paar Tage auf Antwort warten mussten, aber uns erreichen täglich zahlreiche Anfrage, so dass diese nur mit Verspätung beantwortet werden können.

In Fruchtsäften können, wie auch in Wein oder Bier, Trübungen auftreten. Ursachen für die Trübungen sind Eiweiße, Pektine (gehören zu den Ballaststoffen) und phenolische Verbindungen (z.B. ätherische Öle oder einige Aromastoffe). Die Trübungen können mit Hilfe eines Klärhilfsmittels entfernt werden, zu diesen gehören Eialbumin, Kieselgur, Bentonit, Gelatine u.a. (aus: Lebensmittellexikon A-K, 1993, Behr´s Verlag). Nach Auskunft von Weinbau- und Fruchtsaft-Experten wird bei dieser sogenannten Schönung in der Regel auch Gelatine eingesetzt. Es werden für 100 Liter Wein/Saft ca. 2 bis 5 g Gelatine benötigt. Die benötigte Gelatinemenge wird durch Vorversuche exakt bestimmt. Die Verfahren sind bei Saft und Wein praktisch identisch. Gelatine geht mit Trübstoffen eine Bindung ein (durch unterschiedliche Ladungen, Gelatine ist positiv geladen) und flockt aus. Die Flocken setzten sich am Boden ab und werden aus dem Wein/Saft entfernt. Trübstoffe, die positiv geladen sind, gehen keine Bindung mit Gelatine ein. Sie werden durch andere Schönungsmittel mit negativer Ladung, z.B. Tannin gebunden und entfernt.

Zur Schönung von Saft/Wein wird ausschließlich Schweinegelatine verwendet. Der Grund dafür sind wesentlich bessere technische Eigenschaften gegenüber der Rindergelatine. Dadurch sind bei der Schönung mit Schweinegelatine wesentlich geringere Mengen notwendig, die Vorversuche sind einfacher durchzuführen und die Kosten geringer. Soweit die Fachinfos.

Es wird also gar keine Rindergelatine verwendet und die verwendete (Schweine-) Gelatine wird auch wieder aus dem Saft entfernt. Unter dem BSE-Aspekt bestehen also auch bei Schönungsverfahren mit Gelatine keine Bedenken. Für extrem strenge Veganer – die lehnen alle Lebensmittel ab, die mit Tieren in Berührung gekommen sind, z.B. auch Honig– wäre das aber wohl ein Grund, Wein oder Saft zu meiden.

Leider ist uns nicht bekannt, welche Verfahren die einzelnen Getränkehersteller verwenden – für Infos darüber wenden Sie sich am besten direkt an den Hersteller.

Zum Abschluss noch ein paar kurze Infos zu Gelatine: Gelatine wird in Deutschland zu 90 Prozent von Schweinen und zu 10 Prozent unter Verwendung starker Laugen aus Rinderbestandteilen gewonnen. Nach bisherigem Kenntnisstand schließen die Auswahl der Rohstoffe und das aufwendige Produktionsverfahren in Deutschland ein BSE-Risiko nahezu aus. Wer 100-prozentige Sicherheit will, sollte gelatinehaltige Nahrungsmittel meiden. Nicht in jedem Fall muss Gelatine als Inhaltsstoff angegeben werden. Ob sie aus Schlachtabfällen vom Rind oder Schwein gewonnen wurde, lässt sich der Deklaration auch nicht entnehmen. Weitere Infos zu Gelatine finden Sie auch auf unserer Internetseite unter http://www.carechannel.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=bse-leb-12 

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Maren Behrendt 

Verbraucherberatung ÖKO-TEST-Verlag Kasseler Str. 1a, 60486 Frankfurt Tel.: 0190/707 426 (1,24 €/Min.), Fax: 069/97777 139 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr, 9 bis 12 Uhr, Mi 14 bis 16 Uhr Verbraucherberatung@oekotest.de  www.carechannel.de

 

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